GlossarLieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)

Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG), das 2021 verabschiedet wurde und seit 2023 in Kraft ist, verpflichtet große Unternehmen mit Sitz in Deutschland oder einer deutschen Niederlassung dazu, Menschenrechts- und Umwelt-Sorgfaltspflichten innerhalb ihrer eigenen Betriebe und denen ihrer direkten (ersten Stufe) Lieferanten umzusetzen. Zu den Verpflichtungen gehören Risikomanagement, Risikoanalyse, Präventions- und Abhilfemaßnahmen, die Einrichtung eines Beschwerdemechanismus sowie Berichtspflichten. Bei Nichteinhaltung können öffentliche Sanktionen verhängt werden. Das Gesetz sieht keine zivilrechtliche Haftung vor.