GlossarCorporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)

ie EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (CSRD), die seit Januar 2023 in Kraft ist, verpflichtet große Unternehmen zur Offenlegung detaillierter Informationen zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Themen (ESG) in ihren Betrieben und Wertschöpfungsketten. Die Berichterstattung umfasst beispielsweise Sorgfaltspflichtprozesse, Governance-Strukturen und Nachhaltigkeitsleistungen. Mit dem Konzept der doppelten Wesentlichkeit verlangt die CSRD, dass die offengelegten Informationen entweder aus Sicht der Auswirkungen oder aus finanzieller Sicht oder aus beiden Perspektiven relevant sind.

Die CSRD ist der Nachfolger der Nichtfinanzberichterstattungsrichtlinie (NFRD), die ebenfalls großen Unternehmen die Verpflichtung auferlegte, nichtfinanzielle Informationen über die ESG-Leistung zu berichten. Die CSRD hat den Anwendungsbereich erweitert und verbindliche Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung festgelegt, die zusätzlich eine Überprüfung durch Dritte vorschreiben.

Die CSRD unterliegt ebenfalls Änderungen aufgrund des Omnibus-Vorschlag.

Directive (EU) 2022/2464 of the European Parliament and of the Council of 14 December 2022 amending Regulation (EU) No 537/2014, Directive 2004/109/EC, Directive 2006/43/EC and Directive 2013/34/EU, as regards corporate sustainability reporting

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