GlossarOmnibus Package (dt. Omnibus-Paket)

Ende Februar 2025 verabschiedete die Europäische Kommission ihre ersten „Omnibus-Pakete“ zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für Unternehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Darin enthalten sind Vorschläge zur Vereinfachung der EU-Vorschriften, zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und zur Erschließung zusätzlicher Investitionskapazitäten.

Diese ersten „Omnibus-Pakete“ umfassen somit Vereinfachungen in den Bereichen nachhaltige Finanzberichterstattung, Sorgfaltspflicht im Bereich Nachhaltigkeit, EU-Taxonomie, CO₂-Grenzausgleichsmechanismus und europäische Investitionsprogramme. Ziel ist es, den bürokratischen Aufwand für Unternehmen, insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen, zu reduzieren.

Die „Omnibus-Vorschläge“ der EU reduzieren die Anzahl der Unternehmen, die Berichtspflichten unterliegen, und schwächen den Anwendungsbereich der CSRD.

European Commission | Omnibus I package