Die Verordnung über Zwangsarbeit (FLR), die 2024 von der EU verabschiedet wurde, zielt darauf ab, Produkte, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, vom EU-Markt zu verbannen, indem sie das Inverkehrbringen, die Bereitstellung und den Export von Produkten, die unter Zwangsarbeit hergestellt wurden, verbietet. Die Verordnung gilt für alle Industriezweige und umfasst sowohl inländische als auch importierte Produkte.
European Council & Council of the European Union | Forced labour products