Das französische Gesetz zur Sorgfaltspflicht, Loi de Vigilance, das seit 2017 in Kraft ist, war das erste verbindliche Gesetz zur Sorgfaltspflicht, das verabschiedet wurde. Es verpflichtet große Unternehmen mit Sitz in Frankreich, einen Sorgfaltsplan zu erstellen, umzusetzen und zu veröffentlichen, der sich mit Menschenrechts- und Umweltrisiken innerhalb ihrer eigenen Aktivitäten sowie denen ihrer kontrollierten Tochtergesellschaften, Subunternehmer und Lieferanten befasst. Das Gesetz sieht bei Nichteinhaltung sowohl zivilrechtliche Haftung als auch öffentliche Sanktionen vor.
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